Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Am 01.01.2020 ist in Deutschland das Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft getreten. In Zukunft wird es somit, wie in vielen anderen (europäischen) Ländern auch, nur noch ein Berufsbild in der Pflege geben, das der Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmannes.
Dieses Berufsbild ist folgendermaßen definiert (§ 5 PflBG):

Professionelle Pflege
bezieht sich auf Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen. Sie umfasst Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation bis hin zur palliativen Versorgung. Dabei stützt sich auf (pflege-)wissenschaftliche Begründungen. Sie ist dem Lebensweltbezug und den konkreten Lebenssituationen von Menschen verpflichtet und respektiert deren Recht auf Selbstbestimmung.
Der Pflegeberuf wird als eigenständiger Beruf mit spezifischer Aufgabenstellung verstanden, der eine eigene Kompetenz und Expertise in die Zusammenarbeit mit anderen Professionen einbringt.

Umfang und Inhalt der Ausbildung:
2100 Stunden theoretische Ausbildung im Lernort Schule
2500 Stunden praktische Ausbildung in Einrichtungen der Pflege
Wir orientieren uns inhaltlich an den „Rahmenplänen der Fachkommission nach PflBG § 53. Das Curriculum können Sie als interessierte Einrichtung der praktischen Ausbildung unter Kontakt anfordern.

Zugangsvoraussetzungen:
– Gesundheitliche und persönliche Eignung
– Realschul- oder gleichwertiger Abschluss
– Hauptschul- oder gleichwertiger Abschluss und eine abgeschlossene, mind. 2-jährige Berufsausbildung oder
eine abgeschlossene Ausbildung zum Kranken- und Altenpflegehelfer

Start: 01.03.2024

Anmeldungen nehmen wir ab sofort entgegen!

Ablauf:
Der theoretische Unterricht erfolgt in Wochenblöcken. Das Kalendarium können Sie als interessierte Einrichtung der praktischen Ausbildung unter Kontakt anfordern.

Die praktische Ausbildung in den verschiedenen Einrichtungen wird von den Ausbildungsbetrieben organisiert und mit uns zu Ausbildungsbeginn abgestimmt.

Abschluss:
Am Ende der Ausbildung erfolgen die Prüfungen nach der Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV). Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Absolventen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“.

Für genauere Informationen, z. B. hinsichtlich der Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und weiterer Fragen rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!